AAG Gebäude-Vollkasko - Vollschutz ohne
"Wenn & Aber" !
Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit !
Der Versicherer verzichtet bei der von ihm gezeichneten AAG
Gebäude-Vollkasko uneingeschränkt auf die ansonsten übliche
Einrede "Grobfahrlässigkeit".
Die Problematik, wann Unachtsamkeit eine grobe Fahrlässigkeit
ist, beschäftigt anderswo reihenweise Gerichte und führt
laufend zu Beschwerden beim Ombudsmann der
Versicherungswirtschaft.
Da Kunden der AAG Gebäude-Vollkasko einen besonders
wertvollen Versicherungsschutz genießen, sollen sie auch in
diesem Punkt besser gestellt sein als Versicherungsnehmer von
normalen Gebäudeversicherungen
Ein Rundumschutz für Haus &
Zubehör
Gebäude (einschließlich Fundamente, Grund- sowie
Kellermauern) und Garagen sind mit allen Bestandteilen und Zubehör
versichert
Auch weiteres Zubehör, wie zum Beispiel freistehende
Antennen, Beleuchtungsanlagen, Ständer, Masten, elektrische
Freileitungen, Markisen, Schilder, Pergolen, Überdachungen,
Briefkastenanlagen, Schwimmbecken, Schuppen, Gartenhäuser,
Kinderspielplatz, Gewächshäuser, Hundezwinger, Müllcontainer,
Flüssiggastanks, Terrassenbefestigungen, Hof- und
Gehsteigbefestigungen, Einfriedungen, sowie Wasser- Gas-, Wärme-
und Elektrizitätszähler - auch soweit sie sich im fremden
Eigentum befinden, und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr
trägt.
Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzu- und
ableitungsrohren, Heizungsrohren (einschließlich Solarheizung,
Sprinkler- und Wärmepumpenanlagen), sind auch dann
mitversichert, wenn sich die Rohre außerhalb des Gebäudes auf
dem Grundstück oder außerhalb des Grundstückes befinden und
der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Rohre
verpflichtet ist.
Es gibt keine Klauseln; alles obligatorisch mitversichert -
kein Einschluss kann mehr vergessen werden !
Vorsicht bei
Fälschungen !
Nachdem es einige Nachahmer gibt, die den von uns erstmals 1999 in
Umlauf gebrachten Wertbegriff „Gebäude-Vollkasko“
übernommen
haben und ihn manchmal für ein minderwertiges
Versicherungsprodukt „missbrauchen“, sehen wir uns zu diesem
Hinweis gezwungen.
Sehr bedenklich stimmt uns, mit welch einer Dreistigkeit einige
Anbieter die Wertbegriffe "Allrisk" oder
"Allgefahren-Deckung" für eine ganz normale Wohngebäudeversicherung
verwenden. Wir persönlich halten diesen Wortmissbrauch für
eine Täuschung der Verbraucher. Einfacher ausgedrückt:
Aus einem Smart wird ja auch kein Mercedes, nur weil man einen
Stern auf die Motorhaube setzt !
Wer behauptet, dass ein absolut gleichwertiger
Versicherungsschutz anderweitig billiger zu bekommen ist, der
soll sich dazu auch schriftlich bekennen und für seine
Empfehlung die volle Verantwortung übernehmen.
Ein Tipp von uns: Lassen Sie sich doch einfach ein „Qualitäts-Zertifikat“
ausstellen.
Hier
finden Sie ein Muster / einen Vorschlag
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